Tarifvertrag
Faire Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit – Transparenz durch Tarifvereinbarung!
In unserem Unternehmen gilt der BAP / DGB-Tarifvertrag, der sich für gute und innovative Zeitarbeit einsetzt und die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik vertritt.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) ist der einflussreichste Tarifvertrag der Branche, da er die Anerkennung aller großen Gewerkschaften genießt und die darin verankerten Regelungen den Unternehmen Sicherheit geben.
Mit seiner Anwendung verpflichten wir uns zu hohen Standards und fairer Bezahlung in der Arbeitnehmerüberlassung, von denen unsere Mitarbeiter und letzten Endes auch Ihr Unternehmen profitieren.
Konkret bedeutet dies für unsere Kunden und Mitarbeiter:
- Zeitarbeit ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, um Personalengpässe – auch über einen längeren Zeitraum – zu überbrücken
- Qualitätsstandards sind festgeschrieben
- Konditionen bezüglich Entlohnung, Urlaubsanspruch etc. sind klar geregelt und helfen bei der Senkung der Fluktuation, da gut eingearbeitetes Personal immer wieder abrufbar ist und Arbeitsprozesse so wirtschaftlich effektiv gestaltet werden können …
- Die gesetzliche Einsatzdauer ist klar geregelt (§ 1 Abs. 1b AÜG: maximal 18 Monate) – das schafft Planungssicherheit für Kunden und Mitarbeiter
Der Verband bietet seinen Mitgliedsbetrieben herausragenden Service und echte Mehrwerte in Form von Informationen aus allen Branchen, Rechtsberatung, Angeboten von Weiterbildungen und Vernetzung der Mitglieder. So möchten auch wir mit dazu beizutragen, dass Arbeitnehmerüberlassung rechtlich und menschlich durch ein seriöses und solides Fundament einer direkten Festanstellung gleichgestellt ist.
Nur Mitarbeiter, die für ihre Arbeit entsprechend entlohnt werden, bringen ein Unternehmen voran – dieses Motto ist Teil unserer in der Praxis gelebten Firmenphilosophie! Wir lassen Sie teilhaben an den Vorteilen unserer Mitgliedschaft!
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